

Bereits heute und in den kommenden Tagen besteht die zweithöchste Warnstufe 4 beim Thema Waldbrand. Der Boden und Teile der Vegetation sind sehr trocken.
Vom 01. März bis zum 31. Oktober gilt auch ein generelles Rauchverbot im Wald. Dies gilt es zu beachten.
Ab heute, 30.04.2025 gilt zusätzlich auch eine Allgemeinverfügung im Rhein-Neckar-Kreis bzgl. „Sperrung der Grillstellen in den Wäldern der Rheinebene infolge akuter Waldbrandgefahr“. Diese sind zu beachten.
Da erfahrungsgemäß viele in den nächsten Tagen und über das verlängerte Wochenende den Grill anwerfen ist ein Blick in die Allgemeinverfügung zu empfehlen. Weiterhin gibt es hier auch noch eine kurze Übersicht, was beim Grillen im Freien zu beachten ist.